DIe Steiermark begann als 1.Bundesland, von Angehörigen wieder einen Selbstbehalt für die 24h-Pflegebetreuung einzufordern....
In Wien erhielt ein Mann/Pflegestufe 5 eine Steuernachzahlung in Höhe von € 700,-, weil er keinen lückenlosen Nachweis über die Verwendung des entsprechenden Pflegegeldes erbrachte.... Mögliche Abhilfe: Rechnung einer Privatperson über eben diesen Betrag (= € 730,- Freibetrag/Jahr!) und erbrachte Leistungen in diesem Jahr wie Einkäufe und Besorgungen, Begleitung zu Arztbesuchen etc.
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