...kann grundsätzlich beim zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.
Es erfolgt eine genaue Prüfung unter Einbeziehung des Einkommens des Ehegatten (= auch wenn geschieden!), Wohnsitz der Kinder etc. und vor allem auch, ob Ansprüche im Heimatstaat bestehen. Werden die benötigten Unterlagen nicht vollständig beigebracht, werden die fehlenden Angaben direkt im jeweiligen Land eingeholt - und das dauert ........
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