Donnerstag, 21. April 2011

Alles neu macht der Mai.....

auch im Pflegebereich und durch die Arbeitsmarktöffnung am 1.Mai 2011?

Einigkeit besteht darüber, dass der Bedarf an Personen im Pflege-u. Gesundheitsbereich steigt und schon jetzt kaum gedeckt werden kann. Die Öffnung des Arbeitsmarktes betrifft unselbständig tätige Personen und ist im Bereich der 24h-Pflege ohne Auswirkung. Hier tätige Personen arbeiten  nahezu ausschließlich selbständig und betreiben das Gewerbe Personenbetreuung. Für die Ausübung der Tätigkeit gibt es folgende Grenzen:

* Die Einkommensuntergrenze beträgt  ca. € 540,- / Monat (= darunter fallen keine SVA-Abgaben an, kann die Tätigkeit legal nicht ausgeübt    werden; d.s. ca. € 38,57/Tag  bei 14 Arbeitstagen/Monat) .

* Das Einkommen der zu betreuenden Person darf max. € 2500,- betragen, wenn die Landesförderung in Höhe von € 550,-/Monat in Anspruch genommen wird. € 80,- / Tag bzw. € 1.120,- bei 14 Arbeitstagen / Monat als Honorar sind als obere Grenze zu sehen, wenn kein privater Zuschuß zur Pflegebetreuung erfolgt.

Tipp: Rechtzeitig informieren!

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